Health Information Systems

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3M™ QS-MED Suite: Ankündigung
„Einrichtungsbezogene QS-Dokumentation“

  • Anfang des Jahres startete im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses das Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI). Dessen Ziel ist es, die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung nosokomialer Infektionen zu messen, vergleichend darzustellen und zu bewerten. Über einen fallbezogenen Dokumentationsbogen werden nun bundesweit Daten von Patientinnen und Patienten erhoben, bei denen nach ambulanter oder stationärer Behandlung eine solche Wundinfektion aufgetreten ist. Diese Daten werden dann mit der Ausgangsbehandlung in Bezug gesetzt.

    Neue gesetzliche Anforderungen ab 2018

    Zusätzlich zur „fallbezogenen QS-Dokumentation“ werden ab Januar 2018 viele Kliniken auch zur „einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation“ verpflichtet sein: Diese Ergänzung gilt für alle stationären Einrichtungen, die in den ersten beiden Quartalen 2017 mindestens einen Eingriff erbracht haben, der im QS WI zur Nachbeobachtung ausgewählt wurde.

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    Abgebildet werden soll damit das Hygiene- und Infektionsmanagement einer Einrichtung. Angefordert werden beispielsweise Informationen zum Händedesinfektionsmittelverbrauch oder zur Umsetzung leitlinienbasierter Empfehlungen. Der Entwurf zur Einrichtungsbefragung steht bereits und kann auf der Website des IQTIG eingesehen werden. Lesenswert hier sind auch die FAQs.

    3M™ QS-MED Suite bereits in Vorbereitung

    Stationäre Leistungserbringer sollen diese Fragen über ihre QS-Dokumentationssoftware dokumentieren. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2017 wird das QS-MED Suite Modul „QS WI“ daher um einen entsprechenden, voraussichtlich kostenpflichtigen Dokumentationsbogen für die Einrichtungsbefragung erweitert. In diesem Zuge sollen außerdem das Monitoring für die vierteljährlichen Datenlieferungen angepasst und die Möglichkeiten zur Optimierung der Dokumentationsquote in Richtung 100 Prozent erweitert werden.

    Sobald der neue Bogen einsatzbereit ist, werden Kunden der QS-MED Suite explizit benachrichtigt und gebeten, ihren Bedarf anzumelden. Ob auch Ihr Haus zur Einrichtungsbefragung verpflichtet ist,  können Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (LQS) oder bei Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) erfragen.

    Weitere Informationen zur QS-MED Suite allgemein erhalten Sie hier!

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