Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für Lebensmittelerzeuger. Für bestimmte Fisch- und Fleischprodukte sowie Eier hat die Europäische Union Maximalgehalte von vier perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in einer Verordnung festgelegt (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS).
Es ist möglich, dass auch im Landkreis Altötting landwirtschaftlich erzeugte Lebensmittel geringe Mengen von PFAS enthalten. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Landratsamt Altötting organisiert die Firma Dyneon daher freiwillige Untersuchungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf ihre PFAS-Gehalte.
Die Untersuchungen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Bodengutachter ERM GmbH (ERM) und dem akkreditierten Labor für Lebensmittelanalytik Eurofins in Hamburg durchgeführt. Dyneon trägt im hier näher beschriebenen Umfang die Kosten der Untersuchung.
Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.
Aufgrund der bekannten flächendeckenden Bodenbefunde mit PFOA hat das Landratsamt – Veterinäramt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seit dem Jahr 2007 mehr als 700 Proben verschiedenster pflanzlicher Lebensmittel sowie von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf PFAS untersucht. In der offiziellen Pressemitteilung des LRA wurde bestätigt, dass die weit überwiegende Anzahl der Lebensmittelproben keine PFAS in derzeit nachweisbaren Mengen enthalten und demzufolge eine sehr hohe Verbrauchersicherheit gegeben ist.
Mehr Infos zum Bodenschutzuntersuchung von 2018 finden Sie hier.
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Konzentrationen der vier PFAS-Verbindungen in tierischen Lebensmitteln den EU-Schwellenwert überschreiten, und wenn ja, ob eine Korrelation mit Bodenkonzentrationen oder anderen Faktoren wie Trinkwasser von Tieren, Freilandhaltung usw. besteht. Die Ergebnisse dieser Bewertung sollen als Grundlage dienen, ob Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere wenn die Konzentration der vier PFAS-Verbindungen die geltenden Werte überschreitet.
Gewerbliche Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten zumindest teilweise im Untersuchungsgebiet liegen, können ihre Erzeugnisse von dort untersuchen lassen. Je Tierart kann jeder Erzeuger zunächst eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für Leber und eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für sonstiges Fleisch bzw. zwei Eier einreichen. Untenstehend finden Sie eine Karte, die das Untersuchungsgebiet innerhalb des Bezirks hervorhebt; eine detailliertere Karte mit dem Untersuchungsgebiet, das als Zone II und Zone II markiert ist, finden Sie hier.
Werden mehr als 200 Proben angemeldet, wird ERM die Proben selektieren und priorisieren. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb das Untersuchungsgebiet und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen. Bei gleicher Eignung zweier angebotener Proben können teilnehmende Erzeuger, deren Haupterwerbsquelle die Lebensmittelproduktion ist, priorisiert behandelt werden.
Weitere Informationen zum Probenahmeprogramm finden Sie in den Fragen und Antworten unten oder in unserer Präsentation hier.
Gewerbliche Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten zumindest teilweise im Untersuchungsgebiet liegen (siehe Karte oben, oder klicken Sie hier für eine detailliertere Karte, auf der das Untersuchungsgebiet als Zone II und Zone III markiert ist) können ihre Erzeugnisse von dort untersuchen lassen. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung. Für eine erste Probenkampagne steht ein Kontingent von 200 Analysen zur Verfügung, die aussagekräftige Ergebnisse liefern sollen.
Werden mehr als 200 Proben angemeldet, wird ERM die Proben selektieren und priorisieren. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb das Untersuchungsgebiet und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen. Die gesammelten Untersuchungsergebnisse sollen auch Erkenntnisse dazu liefern, wie PFAS-Gehalte in Lebensmitteln von den Bodenbefunden abhängen. Bei gleicher Eignung zweier angebotener Proben können teilnehmende Erzeuger, deren Haupterwerbsquelle die Lebensmittelproduktion ist, priorisiert behandelt werden.
Weitere Hinweise darüber, welche Angaben Sie für das Anmeldeformular benötigen, finden Sie hier.
Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Wer organisiert das Programm?
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Landratsamt Altötting organisiert die Firma Dyneon freiwillige Untersuchungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf ihre PFAS-Gehalte.
Dyneon organisiert die Untersuchungen und übernimmt die Kosten der Untersuchungen. Dyneon führt selbst keine Untersuchungen durch und trägt keine Verantwortung für Qualität und Richtigkeit der Analysen durch das beauftragte Labor.
Wer führt die Probenahme und Analyse durch?
Die Untersuchungen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Bodengutachter ERM und dem akkreditierten Labor für Lebensmittelanalytik Eurofins in Hamburg durchgeführt. Das Labor analysiert die Proben unabhängig. Dyneon nimmt keinen Einfluss auf das Ergebnis der Analytik.
Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon oder der Bodengutachter keinen Einfluss.
Lebensmittelrechtliche und sonstige rechtliche Pflichten für Erzeuger von Lebensmitteln bleiben unberührt. Durch die Probenahme und Analyse werden diese weder vom Labor, vom Bodengutachter noch von Dyneon übernommen.
Wer ist zum Einreichen von Proben berechtigt?
Gewerbliche Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten zumindest teilweise im Untersuchungsgebiet liegen (siehe Karte oben, oder klicken Sie hier für eine detailliertere Karte, auf der das Untersuchungsgebiet als Zone II und Zone III markiert ist) können ihre Erzeugnisse von dort untersuchen lassen.
Je Tierart kann jeder Erzeuger zunächst eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für Leber und eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für sonstiges Fleisch bzw. zwei Eier einreichen. Die B-Probe wird gefroren gelagert für den Fall, dass die Originalprobe auf dem Versandweg verloren geht oder eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Die Teilnahme an der Untersuchung begründet keine Ansprüche gegen oder Pflichten für Dyneon oder Dritte. Sollten Analyseergebnisse auf erhöhte PFAS-Gehalte in Lebensmitteln hinweisen, nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um die Quelle der Belastung zu erkunden und über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen.
Ist dieses Programm kostenpflichtig?
Nein. Dyneon organisiert die Untersuchungen und übernimmt die Kosten der Untersuchungen.
Für welchen Zeitraum gilt dieses Angebot?
Wir bitten um zeitnahe Anmeldung. Für eine erste Probenkampagne steht ein Kontingent von 200 Analysen zur Verfügung, die aussagekräftige Ergebnisse liefern sollen.
Werden mehr als 200 Proben angemeldet, wird ERM die Proben selektieren und priorisieren. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb das Untersuchungsgebiet und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen (siehe Karte oben, oder klicken Sie hier für eine detailliertere Karte, auf der das Untersuchungsgebiet als Zone II und Zone III markiert ist). Bei gleicher Eignung zweier angebotener Proben können teilnehmende Erzeuger, deren Haupterwerbsquelle die Lebensmittelproduktion ist, priorisiert behandelt werden.
Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittel-erzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Wie kann ich am Programm teilnehmen?
Gewerbliche Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten zumindest teilweise im Untersuchungsgebiet liegen (siehe Karte oben, oder klicken Sie hier für eine detailliertere Karte, auf der das Untersuchungsgebiet als Zone II und Zone III markiert ist) können ihre Erzeugnisse untersuchen lassen. Die Untersuchung von Proben muss hier online beantragt werden.
Sofern Ihre Proben angenommen werden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung von ERM.
Was passiert mit meiner Probe?
Sofern Ihre Proben angenommen werden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung von ERM, die zusammen mit den Lebensmittelproben eingereicht werden muss.
Die Proben (Zweifachproben mit je 30 g) können bei der Schlachtung des Tieres durch den amtlichen Tierarzt genommen werden. Für Rinder und Schweine geht dies über den Schlachthof Halsbacher Qualitätsfleisch GmbH, Brandl 53, 84553 Halsbach, für Schafe bei der Hofmetzgerei Gaßner, Dorfstr. 34, 84533 Haiming – Niedergottsau.
Sobald der Tierarzt die Proben entnommen hat, werden sie im Veterinäramt des Bezirks aufbewahrt.
Proben können aber auch direkt beim Veterinäramt (Adresse: Pater-Joseph-Anton-Str.14, 84503 Altötting nach telefonischer Anmeldung unter 08671/502-801) unter Vorlage der Annahmebestätigung von ERM abgegeben werden. Dazu sind Eier in einem Eierkarton abzugeben. Fleisch-, Leber- und Fischfiletproben sind tiefgefroren in einem Gefrierbeutel abzugeben. Andernfalls können die Proben nicht angenommen werden.
ERM übernimmt die Proben und versendet die A-Proben an das Labor.
Die B-Proben werden gefroren gelagert für den Fall, dass die Originalprobe beschädigt wird, auf dem Versandweg verloren geht oder eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen dauern, bis die Analy-seergebnisse vorliegen.
Wann erhalte ich die Ergebnisse?
ERM teilt Ihnen die Ergebnisse mit. Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen dauern, bis die Analyseergebnisse vorliegen.
Führt die erste Untersuchungskampagne nicht zu belastbaren Erkenntnissen über das Vorkommen von PFAS-Gehalten in landwirtschaftlich hergestellten Lebensmitteln, werden ggf. weitere Proben zu einem späteren Zeitpunkt angenommen.
Was passiert mit dem Ergebnis?
Das Labor analysiert die Proben unabhängig. Dyneon nimmt keinen Einfluss auf Prozess oder Ergebnis der Analytik.
Das Labor übermittelt die Analyseergebnisse an Dyneon und an den von Dyneon beauftragten Bodengutachter zur Auswertung. Der Bodengutachter gibt die Ergebnisse an den Lebensmittelerzeuger weiter. Zur Auswertung werden die stichprobenbezogenen Daten auf Korrelationen der Analyseergebnisse mit der Art der Probe und dem Aufzuchtort innerhalb des Untersuchungsgebiets untersucht. Die Daten werden weiter auf Korrelation mit den Aufzuchtbedingungen ausgewertet.
Die Teilnahme an der Untersuchung begründet keine Ansprüche gegen oder Pflichten für Dyneon oder Dritte. Sollten Analyseergebnisse auf erhöhte PFAS-Gehalte in Lebensmitteln hinweisen, nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um die Quelle der Belastung zu erkunden und über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen.
Dyneon wird Ihrem Betrieb zuzuordnende Untersuchungsergebnisse ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Umweltberater, Rechtsberater und sonstige Dienstleister, die vertraglich oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Zudem kann Dyneon anonymisierte statistische/aggregierte Auswertungen von Untersuchungsergebnissen an den Bauernverband, die 3M Deutschland GmbH und die 3M Company sowie an weitere Unternehmen, die in der Vergangenheit am Standort Gendorf PFOA emittiert haben, übermitteln. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung.
Lebensmittelrechtliche und sonstige rechtliche Pflichten für Erzeuger von Lebensmitteln bleiben unberührt. Durch die Probenahme und Analyse werden diese weder vom Labor, vom Bodengutachter noch von Dyneon übernommen.
Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.
Was passiert, wenn meine Probe über dem zulässigen Grenzwert liegt?
Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.
Sollten Analyseergebnisse auf erhöhte PFAS-Gehalte in Lebensmitteln hinweisen, nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um die Quelle der Belastung zu erkunden und über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen.
Werden meine Probenergebnisse veröffentlicht?
Dyneon wird Ihrem Betrieb zuzuordnende Untersuchungsergebnisse ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Umweltberater, Rechtsberater und sonstige Dienstleister, die vertraglich oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Zudem kann Dyneon anonymisierte statistische/aggregierte Auswertungen von Untersuchungsergebnissen an den Bauernverband, die 3M Deutschland GmbH und die 3M Company sowie an weitere Unternehmen, die in der Vergangenheit am Standort Gendorf PFOA emittiert haben, übermitteln.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Wird die Entscheidung von 3M, PFAS bis Ende 2025 auslaufen zu lassen, diese Untersuchung beeinflussen?
Wir haben weltweit erhebliche Investitionen im Umfeld unseren Produktionsstätten getätigt, um die Umweltbelastung an unseren Standorten in den Gemeinden, in denen wir arbeiten, zu verringern. 3M wird weiterhin seine Verpflichtungen zur Wasserbewirtschaftung sowie zur Sanierung von PFOA und PFOS an bestimmten Standorten, an denen wir diese Stoffe hergestellt oder entsorgt haben, erfüllen, auch im Landkreis Altötting.
Wir werden dort die Verantwortung übernehmen, wo wir verantwortlich sind.
Kann ich mit Dyneon oder ERM in Kontakt treten?
Ja, Sie können sich mit Dyneon oder ERM in Verbindung setzen.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben oder mit Dyneon oder ERM in Kontakt treten möchten, indem Sie eine E-Mail an lebensmittelprobeAOE@mmm.com senden. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Telefonnummer und wann Sie für einen Anruf zur Verfügung stehen, anzugeben, falls Sie die Informationen telefonisch erhalten möchten.
Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf der Probenahme und Analyse haben oder weitere Informationen von ERM benötigen, klicken Sie bitte hier, um zum Kontaktformular zu kommen.
Unten finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten von dem Bodengutachter ERM zum Ablauf der Probenahme und Analyse.
Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Probenantrag angenommen wurde?
Die eingegangenen Anträge werden gesichtet. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb der Belastungszonen und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen. Sobald diese Sichtung abgeschlossen ist, werden die Rückmeldungen gegeben, ob die Probe ausgewählt wurde. Es ist vorgesehen, mit der Sichtung direkt nach dem Eingang der ersten Anmeldungen zu beginnen und je nach Anfrage kann die Sichtung mehrere Wochen dauern.
Was passiert, wenn mein Antrag nicht in der ersten Runde angenommen wird?
Sobald die Analyseergebnisse der ersten Runde ausgewertet und bewertet sind, werden ggf. weitere Proben zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Analyserunden angenommen.
Kann ich mehr als eine Probe anmelden?
Ja. Für jeden Probensatz muss ein Formular eingereicht werden. Das heißt, z.B. Rindfleisch und Rinderleber (jeweils A- und B-Probe) sind ein Probensatz. 2 Stück Eier (A- und B-Probe) sind ein Probensatz. Jedes Probenstück muss getrennt in einem Gefrierbeutel verpackt werden und alle Proben müssen anschließend zusammen in einem größeren Gefrierbeutel abgegeben werden.
Eine meiner Anmeldungen wurde akzeptiert. Darf ich alle Proben einreichen?
Nein. Es dürfen nur der Probensatz eingereicht werden, der in der Anmeldung akzeptiert wurde. Wenn Sie weitere Proben angemeldet haben, die nicht für die Analyse gewählt wurden, werden diese eventuell während einer späteren Analyserunde ausgewählt.
Kann ich eine Anmeldung ausfüllen, auch, wenn sich meine Produktionsstätte außerhalb der Zonen II-III befindet?
Nein. Momentan ist die Probenahme auf die Zonen II und III beschränkt.
Werden alle meine Daten an die Behörde weitergegeben, wenn eine Überschreitung des Grenzwertes stattfindet?
Ja. Wird eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt, werden die Laborwerte sowie alle angegebenen Daten an die Behörde weitergegeben. Sie können allerdings bei der Anmeldung angeben, ob Sie im Falle einer Unterschreitung der Grenzwerte damit einverstanden sind, dass Ihre Daten an die Behörde übermittelt werden oder nicht.
Das Lebensmittel, das ich produziere, wird nicht für die Analyse angeboten.
Es werden nur Lebensmittelproben angenommen, für die die neue EU-Verordnung zutrifft (EUR-Lex - 32022R2388).
Wann muss ich die Proben abgeben?
Falls Ihre Anmeldung akzeptiert wird, kann die Probe direkt an dem geplanten Schlachttermin genommen werden. Dazu bitte die Annahmebestätigung der Anlage 7 der Schlachtanmeldung beifügen. Sollten Sie die Probe selbst nehmen oder Eier einreichen, können Sie diese nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinäramt unter Vorlage der Bestätigung für die Probeannahme sofort abgeben.
Was ist, wenn der geplante Schlachttermin später im Jahr erfolgt?
Eine Anmeldung ist möglich. Da aber zeitnah eine Übersicht über die Ergebnisse gewonnen werden soll, werden Proben von Tieren bevorzugt, die zeitnah geschlachtet werden. Spätere Proben werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt für eine weitere Analyserunde angenommen.
Wie lange dauert es, bis ich die Laborergebnisse bekomme?
Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen nach Abgabe der Probe dauern, bis die Analyseergebnisse vorliegen.
Muss die Probe genau 30 g sein oder kann es mehr oder weniger sein?
Für die Analytik im Labor werden 30 g benötigt. Bitte nicht mehr als 50 g einreichen, da die Proben versendet werden.
Ich habe keine Leberprobe. Kann ich die Fleischprobe trotzdem anmelden?
Ja. Allerdings werden Probensätze mit Fleisch und Leber bevorzugt.
Was muss ich beachten, wenn ich selbst die Proben nehme?
Die Probe sollte so gehandhabt werden, wie sie auch in den Verkauf kommt / in den Verkehr gebracht wird. Bitte Probe gefroren anliefern (Fleisch, Leber, Fisch). Eier bitte nicht gefroren und im Eierkarton anliefern.
Was ist, wenn ich nicht weiß, wann mein Brunnenwasser umgestellt wurde?
Sollte das genaue Datum nicht bekannt sein, ist der ungefähre Zeitraum in Monat und Jahr erwünscht.
Wie wird sichergestellt, dass meine persönlichen Daten geschützt sind?
Die Daten werden nur entlang unserer Datenschutzbestimmungen verarbeitet und unterliegen entsprechenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Die Daten werden vor Weitergabe an das Labor pseudonymisiert. Das heißt, der Bodengutachter gibt Ihren Daten einen Verschlüsselungscode. Das Labor bekommt die Probe und relevante Informationen, ohne, dass persönliche Daten (wie Name, Adresse) weitergegeben werden.
Bei einer Überschreitung müssen wir dem Veterinäramt die Probenherkunft benennen. In Ihrer Einverständniserklärung können Sie wählen, ob die Probenherkunft an das Veterinäramt auch dann weitergegeben werden soll, wenn das Ergebnis der Untersuchung keine Überschreitung aufzeigt.
Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben oder mit Dyneon in Kontakt treten möchten, indem Sie eine E-Mail an lebensmittelprobeAOE@mmm.com senden. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Telefonnummer und wann Sie für einen Anruf zur Verfügung stehen, anzugeben, falls Sie die Informationen telefonisch erhalten möchten.
Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf der Probenahme und Analyse haben oder weitere Informationen von ERM benötigen, klicken Sie bitte hier, um zum Kontaktformular zu kommen.
Die auf dieser Seite genannten Marken sind Marken der 3M Company.